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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wirbel um Chefstelle der Herner Feuerwehr | 17 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813568 | ||
Datum | 30.10.2015 07:53 MSG-Nr: [ 813568 ] | 7082 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter S. Es gibt hierzu die entsprechenden Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen. Inklusive Bund 17 teilweise unterschiedlicher Ausprägung. Ein Überspringen ist beim Beamten nicht möglich. Genau. Aber deine pauschale Aussage das Ämter zu überspringen bei Beamten nicht möglich sei, ist so gesehen falsch. Unter gewissen Vorrausetzungen ist das doch möglich. Landesbeamtengesetz NRW Einfach mal in den §20 schauen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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