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Thema | Hausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten | 35 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 814371 | ||
Datum | 01.12.2015 10:05 MSG-Nr: [ 814371 ] | 6982 x gelesen | ||
Guten Tag Für BaWü: -> " Kein Blaulicht und Martinhorn für Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes " Ein Hausnotrufdienst darf seine Fahrzeuge nicht mit Blaulicht und Martinshorn ausrüsten. Eine entsprechende Genehmigung darf nicht erteilt werden, da andernfalls die Wirkung der Warneinrichtung beeinträchtigt werden kann und die Gefahr von schweren Unfällen vergrößert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 06.08.2014 hervor. Diverse Fahrzeuge hier in der Gegend haben dementsprechend abgerüstet. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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