News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikSonstiges zurück
ThemaHausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten35 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg814371
Datum01.12.2015 10:05      MSG-Nr: [ 814371 ]6982 x gelesen

Guten Tag

Für BaWü:

-> " Kein Blaulicht und Martinhorn für Fahrzeuge des Hausnotrufdienstes "

Ein Hausnotrufdienst darf seine Fahrzeuge nicht mit Blaulicht und Martinshorn ausrüsten. Eine entsprechende Genehmigung darf nicht erteilt werden, da andernfalls die Wirkung der Warneinrichtung beeinträchtigt werden kann und die Gefahr von schweren Unfällen vergrößert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungs­gerichts­hofs Baden-Württemberg vom 06.08.2014 hervor.


Diverse Fahrzeuge hier in der Gegend haben dementsprechend abgerüstet.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.110


Hausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt