Die zwei Jahre gibts maximal bei normaler Sachbeschädigung, fünf Jahre beim 305a. Außer dem zitierten Urteil des OLG Oldenburg bzw. der Vorinstanzen habe ich zum 305a allerdings keine Urteile finden können.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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