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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKdoW beschädigt -> Strafgesetzbuch § 305a: Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel ?4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816465
Datum25.01.2016 21:23      MSG-Nr: [ 816465 ]2737 x gelesen
Infos:
  • 25.01.16 Offenburg: Unbekannter beschädigt Einsatzfahrzeug, Polizei sucht Zeugen

  • Die zwei Jahre gibts maximal bei normaler Sachbeschädigung, fünf Jahre beim 305a. Außer dem zitierten Urteil des OLG Oldenburg bzw. der Vorinstanzen habe ich zum 305a allerdings keine Urteile finden können.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     25.01.2016 17:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.01.2016 17:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     25.01.2016 17:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.01.2016 20:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     25.01.2016 21:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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