hallo,
Geschrieben von Bjoern M.Handelt es sich dabei aber um die Kommune X und als Anbieter den Nachbarn Y der die Dienstleistung anbietet, dann ist das in der Regel ein privatrechlicher Vorgang - also Auftraggeber zu Auftragnehmer. Somit muss es über das Vergaberecht laufen und die Tür ist auch für Firmen geöffnet.
Ich denke das das Vergaberecht da nicht greift.
Man könnte der Ansicht sein das eine Kommune gar nicht wirtschaftlich am Markt auftreten darf bzw. das nur in engen Grenzen tun darf.
Der Bauhof darf ja auch nicht wg. besserer Auslastung Mäharbeiten extern anbieten.
Geschrieben von Bjoern M.In der Praxis gibt es aber auch einige Wege im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit, Beteiligungen, ...
Das ist dann was Anderes. Da bleibt es ja "intern".
Gibt es zu diesem Themenkomplex schon Rechtsprechungen?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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