Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf LBKG RLP 2015 #
| 30 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 817677 |
Datum | 28.02.2016 11:51 MSG-Nr: [ 817677 ] | 5616 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.Das Problem dieser Ehrenamtskarte ist, dass man mal wieder alles als Ehrenamt ansehen möchte was man eigentlich mit Begriffen wie "Hobby" und "Zeitvertreib" ausreichend beschrieben hätte.
Wenn man sich die Bedingungen für die Ehrenamtskarte RLP anschaut, könnte man zu dem Schluß kommen, dass sie so angelegt wurde, dass die "echten" Ehrenamtler wie Kommunalpolitiker oder Feuerwehrler gerade nicht mit abgedeckt werden (z.B. 250 Stunden im Jahr).
Geschrieben von Staatskanzlei RLP Es zählen alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten. Dies kann in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten oder Selbsthilfegruppen u. ä. geschehen und umfasst auch Formen der politischen Beteiligung. Nicht angerechnet werden bloße Mitgliedschaft oder Bereitschaftszeiten.
Natürlich arbeiten auch die Kaninchenzüchter unentgeldlich für die Ehre, es fehlt jedoch am "Amt", also am öffentlichen Auftrag für die Tätigkeit. Wenn schon von Seiten der Landesregierung der Begriff "Ehrenamt" so verbogen (und damit entwertet) wird, darf man sich nicht wundern, dass er von allen engagierten Zeitgenossen für sich in Anspruch genommen wird.
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