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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819103 | ||
Datum | 05.04.2016 14:10 MSG-Nr: [ 819103 ] | 14854 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Habe ich doch eigentlich kein Recht das Feuer aus zu machen? Wenn ich lese, dass es sich scheinbar um eine von der Gemeinde eingerichtete "Not-"Unterkunft handelt, dann dürfte die Gemeinde allein schon aus Brandschutzgründen per Hausordnung für die gesamte Liegenschaft einschließlich zugehöriger Freifläche drum herum offenes Feuer komplett verboten haben. Das wäre dann doch genug Grund zum Löschen, oder? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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