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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 819118 | ||
Datum | 05.04.2016 16:30 MSG-Nr: [ 819118 ] | 13279 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Woran erkennt der EL ob das Gebäude öffentlich ist, und dass offenes Feuer verboten ist? Ohne Ordnungsamt, oder Polizei Vorort wird das denke sehr schwierig. Eine Notunterkunft mit Flüchtlingen sollte dir aber als EL bekannt sein. Wird bei uns immer bekannt gegeben und wenn es im Einzugsbereich liegt auch begangen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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