Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 819654 |
Datum | 23.04.2016 20:52 MSG-Nr: [ 819654 ] | 6231 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Michael W.Wenn sich eine Gemeinde so kleinkariert bei einem Schadensfall darstellt, wäre es eher an der Zeit, mal zu fragen, ob man sich da noch ehrenamtlich betätigen soll.
Wenn die Gemeinde immer brav zahlt spricht sich das herum und irgendwann bitten die Leute den Wehrleiter als Zeitnehmer mit privatem Smartphone eingeteilt zu werden um endlich an ein neues Smartphone zu kommen. Ein netter Wehrleiter antwortet dann, dass es aus so problemlos ein neues Smartphone gibt, auch wenn man an dem Tag gerade verhindert ist, während ein böser Wehrleiter tatsächlich darauf besteht, dass der anfragende FA tatsächlich auch als Zeitnehmer arbeiten muss.
Dumme Antwort? Ja, kann sein. Aber dass eine Gemeinde für ein ggf. unverlangt mitgebrachtes Gerät die Versicherungsleistung übernehmen soll, wenn sie auf Anfrage genügend Stoppuhren sofort bezahlen würde ist auch schon eine interessante Forderung.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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