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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 819673 | ||
Datum | 24.04.2016 16:34 MSG-Nr: [ 819673 ] | 5721 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Stimmt. Um ein bisschen zu surfen, wenn einen der Übungsdienst grad nicht interessiert. Oder um die neuesten Einsatzbilder auf Facebook zu posten usw. Diese Aussage kann ich durchaus nachvollziehen und dir sofort zustimmen. Ich vermute mal das die Kommune und die Versicherung schon allein weil der Begriff "Kulanz" auftaucht die Notwendigkeit der Nutzung durch Herrn anonym für die erwähnten Zwecke für entbehrlich hielten. Anders,einfacher und erheblich umfassender wäre ein Sturzschaden sicher bei einer etwaigen Beschädigung während des Umziehens anläßlich eines Einsatzes ausgefallen, mal so hypotetisch. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | ||||
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