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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Anleitung für Straftaten? | 6 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8B., Waiblingen / BW | 822176 | ||
Datum | 02.08.2016 15:42 MSG-Nr: [ 822176 ] | 3288 x gelesen | ||
Hallo, naja so ganz unberechtigt ist der Post nun nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen: - Irgendwelche technisch interessierten Leute basteln sich DAHEIM im Kämmerlein mit einem Scanner eine alternative Alarmierung UND: - Eine Feuerwehr setzt nicht-zugelassene Geräte ein um eine alternative Alarmierung zu etablieren (wobei das ja, sagen wir mal, nicht ganz so tragisch ist - wenn auch illegal) ABER: Diese Feuerwehr veröffentlicht eine Anleitung auf der offiziellen Webseite in der eben beschrieben wird, dass ein nicht-zugelassenes Gerät verwendet wird, bzw. dazu aufgerufen "Alles was ihr braucht,..." Es wäre sicherlich was anderes gewesen wenn die beispielsweise einen DME dazu verwenden würden IHRE eigenen Alarme zu verteilen, wenn der DME per Serielle Schnittstelle an BOSMON angebunden wird - was BOSMON ja sehr gut kann. Es wäre auch etwas anderes gewesen, wenn sie geschrieben hätten "Alles was ihr dafür braucht ist ein zugelassenes BOS-Gerät mit entsprechendem Ausgang". Oder: Einfach die Klappe halten und stillschweigend einsetzen :-). Es geht hier um die Veröffentlichung! | ||||
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