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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaDürfen wir noch - Puffer und offene Schaltreihe22 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz822222
Datum03.08.2016 18:38      MSG-Nr: [ 822222 ]5703 x gelesen

Geschrieben von Oliver B.wie ist denn "Freier Auslauf" genau definiert?

Welcher? Es gibt nach DIN EN 1717:2011-08 insgesamt sechs verschiedene Varianten eines "freien Auslaufs" benannt mit AA bis AG? ;-)

Die Definitionen kann man zum Beispiel hier nachlesen, auf der Seite Haustechnikdialog. Man bemerkt auch hier wieder, diese ganzen Definitionen und Sicherungsmaßnahmen kommen aus dem Bereich des Handwerks, welches mit Trinkwasserinstallationen in Kontakt kommt. Und eben nicht aus dem Bereich der Feuerwehr!


Allgemeine Definition Freier AuslaufEin freier Auslauf ist eine ständig ungehinderte freie Fließstrecke, entweder außerhalb oder innerhalb des versorgten Apparates/Behälters zwischen der zulaufseitigen Austrittsöffnung der Trinkwasser-Installation und dem ablaufseitigen Prozessfluids, gemessen bei maximalen Betriebswasserspiegel.

Es gibt dann Vorgaben zum Abstand zwischen dem Auslauf und dem maximalen Betriebswasserspiegel, zur Auslegung von Überlauf oder Schwimmer, etc. Deswegen auch schon mein Hinweis, nicht jeder freie Auslauf ist ein freier Auslauf gemäß Definition. Also müsste man, wenn man wirklich auf der absolut sicheren Seite sein will zum Beispiel bestimmen, welchen minimalen Abstand die Saugleitung auf der Bockleiter zum maximalen Wasserstand im Faltbehälter hat, dies dokumentieren und dann im besten Fall auch im Einsatz dokumentieren, daß das Gesamtkonstrukt genau so aufgebaut war. Praxistauglichkeit?

Und ich will hier niemanden auf die Schippe nehmen oder mich über etwas lustig machen. Aber wenn man solche Regelungen als anzuwendende "allgemein anerkannte Regel der Technik" aktzeptiert und umsetzt, dann muss man dies sofern man es bis zum Ende durchdenkt auch gerichtsfest dokumentieren. Denn hinterher kann man vieles behaupten und der Staatsanwalt hat bekanntermassen etwas mehr Zeit als wir im Einsatz.

Deswegen, bitte nicht in Panik verfallen und Ruhe bewahren. Wir stehen nicht mit einem Bein im Gefängnis wenn wir ohne korrekt aufgebauten und korrekt dokumentierten freien Auslauf und Pufferbehälter löschen. Was man natürlich käuflich erwerben kann, sind die Rückflußverhinderer in Standrohr und Sammelstück, viele Tankfülleitungen haben soetwas ja ohnehin verbaut. Zumindest bei uns läuft der Tank über die Tankfüllleitung nicht rückwärts leer und bei vielen anderen wohl auch nicht. Da würde ich mich auch von der DVGW W 405 nicht beeindrucken lassen, es ist schön, daß da ein Systemtrenner gefordert wird. Aber welcher bitte?


Geschrieben von Oliver B.Sind B-Schläuche bis zum Behälter noch erlaubt, aber ein Strahlrohr zum drosseln/absperren dann nicht mehr?

Doch, du kannst das Strahlrohr schon verwenden. Es muss nur weit genug über dem maximalen Wasserstand des Behälters angebracht sein. Und zum Beispiel nicht die Variante, mit dem Stützkrümmer als freiem Auslauf befüllen, Standrohr abdrehen und dann die Leitung ins Becken hängen... wäre dann nicht so ganz korrekt nach reiner Lehre.

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 01.08.2016 17:51 Stef7fen7 W.7, Elmstein Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe
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