Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Leitungslänge Stromgenerator | 21 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 823376 |
Datum | 18.09.2016 22:59 MSG-Nr: [ 823376 ] | 2534 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Landesfeuerwehrschule
Feuerwehrdienstvorschrift
Technisches Hilfswerk
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Moin,
Geschrieben von Henning K.
Trotzdem können "örtlich" durch Dienstanweisungen o.ä. weitergehende Einschränkungen gemacht werden. Diese sind dann verbindlich, auch wenn "deutschlandweit" die DIN VDE eigentlich "mehr" zulassen würde.
Fraglich ist allerdings, ob Ausbildungsmaterialien einer LFS den Rang solcher Dienstanweisungen haben.
Tja, zu diesem Punkt gab es ja im entwurf der FwDV 1 eine schöne Skizze, offenbar vom THW übernommen, aber die dort zulässige 3x am Moppel-Variante dann durchge-x-t. In der endfassung wiederum ist diese einst eingebaute Grafik wiederum ersatzlos herausgestrichen und man trifft keine klare Aussage...
Nebenbei, 0100-410 - Das mit den Maschis als EUPs wie von Holger erwähnt bezweifel ich an dieser Stelle mal. Schließlich gehört zur EUP als nicht eigenverantwortlicher Handlanger ja auch eine die Verantwortung tragende und beaufsichtigende (nein, das meine ich jetzt nicht im vor-Ort-Sinne) EFK. Wer soll das sein? Der GF ohne Elektroasbildung - nö. Der OrtsBM? Der Bgm? Geht m.E. so nicht auf mit dem pauschalen Verweis...
Gruß,
Thorben
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