News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 825816 | ||
Datum | 18.12.2016 13:44 MSG-Nr: [ 825816 ] | 4476 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Heiko L. Jetzt waren VLE endlich im Alltag angekommen - Stand der Technik Nein, die Einrichtungen um die es hier geht sind bei weitem nicht der Stand der Technik. Stand der Technik ist das, was an den Fahrzeugen des Straßendienstes zu finden ist: Blinkpfeile, Leuchtkreuze usw. Geschrieben von Heiko L. Wenn ich eine Einsatzstelle mit Pylonen und Blitzleuchten "abweisend" Absichere, lenke ich den Verkehr auch um die Gefahrenstelle und lenke somit auch den Verkehr. Natürlich. Dabei sind die Leitkegel offizielle Verkehrszeichen nach der StVO (Zeichen 610), und die Feuerwehr gehört nicht zu denen, die Verkehrszeichen anordnen dürfen. Ist also genau so verboten, stört nur niemanden. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|