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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 825823 | ||
Datum | 18.12.2016 16:54 MSG-Nr: [ 825823 ] | 4336 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dr. Thomas R. Verkehrslenkungen durch die Feuerwehr sind außer in Bayern und unter besonderen Voraussetzungen in Thüringen in allen Bundesländern untersagt. Meine Erfahrung in der Realität wiederrum ist, daß das niemanden interessiert. Würde man dies adhoc so umsetzen wie vorgesehen, wäre der Druck auf die Politik und Verwaltung von heute auf morgen jenseits dessen was diese bereit sind auszuhalten. Denn welche Möglichkeit habe ich denn als Feuerwehr bei Einsätzen im öffentlichen oder quasi-öffentlichen Verkehrsraum ohne verkehrslenkende Maßnahmen? Eine einzige prinzipiell: Vollsperrung. Was auf deutschen Straßen passieren würde, wenn bei jedem Feuerwehreinsatz mit Fahrzeugen und Personal im Fahrbahnbereich eine Vollsperrung erfolgen würde, dürfte jedem klar sein. Also eigentlich sind Verwaltung und Politik gefordert, ihre Regelungen an die Realität anzupassen und nicht wider besseren Wissens in einer Scheinwelt herumzuirren. | ||||
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