Hallo,
Geschrieben von Martin P.Nachdem ich nun mit Cyanwasserstoff (Danke an Thomas) einen für mich gut geegneten Stoff gefunden habe kann ich etwas weiter Planen
Für deine gewählten Darstellungsmittel ist Cyanwasserstoff ein äußerst ungeeigneter Stoff. Der Siedepunkt liegt bei 26 °C, der Dampfdruck bei 20 ° bei rund 800 mbar. Diesen Stoff kann man nicht in Plastikfässern aufbewahren. Der Transport erfolgt in http://www.bilder-hochladen.net/files/big/2se3-38a.jpgGaskesselwagen. Stationäre Tanks/Behälter entsprechen auch den Anforderungen an Behälter für verflüssigte Gase.
Wenn es unbedingt Blausäure (=Cyanwasserstoff) sein soll, dann muss sie durch das Schadenereignis freigesetzt werden, was dann aber den Schwerpunkt auf Messen liegt. Das kann nur auf Grund des Lagergutes erfolgen, z.B. größere Mengen Polyurethan (Kunststoff) oder Wolle, oder durch thermische Zersetzung des Gefahrstoffs (ein Beispiel ist mit dem Pflanzenschutzmittel oben bereits genannt worden, ansonsten z.B. Isocyanate) oder durch chemische Reaktion der Lagergüter (z.B. Kaliumcyanid (fest) mit Schwefelsäure (flüssig)).
Was die Evakuierung angeht gilt eigentlich die Faustformel:
- Gefahrstoff im Freien: Personen im Gebäude belassen*
- Gefahrstoff im Gebäude (d.i. das Gebäude in dem sich die Personen befinden): Personen aus Gebäude führen
- Explosionsgefahr: Personen aus Gebäude führen und in Sicherheit bringen
*) Innerhalb eines Gebäudes ist normalerweise die Gefahrstoffkonzentration deutlich geringer als außerhalb (Fenster und Türen werden geschlossen, Klimaanlagen und Lüftungen außer Betrieb gesetzt). Die Notwendigkeit, Personen aus Gebäuden zu evakuieren ist daher eine Maßnahme bei absehbar sehr hoher Gefahrstoffkonzentration (überschreiten des AEGL-2 Wertes für den jeweiligen Expositionszeitraum), ansonsten stellt die Evakuierung ein höheres Risiko dar (Personen müssen nach außerhalb also in den Bereich höherer Konzentration, Angst/Panik => Fehlreaktionen, Verletzungen/Erkrankung).
Zudem ist bei einer Evakuierung zu beachten, dass dies auch auf die Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung übertragen wird: Alle Einsatzkräfte am Schadenort (auch Maschinisten, Führungskräfte, Sprechfunker, Rettungsdienst) tragen Atemschutz, es ist eine dem Schadenszenario angepasste Schutzkleidung zu wählen und die Einsatzstellenhygiene strikt zu beachten, bei Explosionsgefahr Kühlen aus der Deckung und Einhaltung der Schutzabstände.
Beste Grüße
Stephan
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