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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung des Leistungsverzeichnis einer Fahrzeugausschreibung6 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg827736
Datum19.02.2017 11:53      MSG-Nr: [ 827736 ]2287 x gelesen
Infos:
  • 19.02.17 BOS-Firmendatenbank -> Beratung -> Beschaffungen

  • Hier ist kein Fahrzeugausstatter gefragt sondern jemand der sich mit Vergaberecht beschäftigt. Die Forderung einer produktneutralen Ausschreibung ist eine wesentliche Grundlage des Vergaberechts und auch durch das aktuelle Vergaberechtsmodernisierungsgesetz aus 2016 nicht geändert worden. Auch die Bereiche bei denen ausnahmsweise davon abgewichen werden darf (produktscharfe Ausschreibung) sind durch langjährige Rechtssprechung abgesteckt.

    Ein Hinweis aus der vergaberechtlichen Praxis: Es gibt quasi keine Fälle bei denen von diesem Grundsatz abgewichen werden muss, Auch die Nennung eines "Leitfabrikats", auch mit dem Zusatz "oder gleichwertig", ist nur der Versuch eine ausreichende Beschreibung zu vermeiden. Dies kann durch entsprechende Formulierung mit wenigen Stichworten immer anders geregelt werden.

    Um nur diesen kleinen Teilaspekt zu prüfen muss meiner Ansicht nach nicht unbedingt ein Dienstleister eingeschaltet werden. Der Ersteller der Ausschreibung sieht ja selbst wo Produktnamen oder das unsägliche Leitfabrikat im Text stehen.

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    Geändert von Dirk B. [19.02.17 11:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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     19.02.2017 08:17 Dani7el 7H., Schwabhausen
     19.02.2017 08:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.02.2017 11:53 Dirk7 B.7, Karlsbad
     20.02.2017 14:51 Wolf7gan7g B7., Gersthofen
     21.02.2017 09:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     20.02.2017 08:46 Jan 7Phi7lip7 M.7, Linnich

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