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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaVerkehrsregelung an Rettungswachen17 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP827977
Datum01.03.2017 11:23      MSG-Nr: [ 827977 ]943 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M. bei bis zu 60 Sekunden sollte doch der gesunde Menschenverstand die nun vom Gericht geforderte Massnahmen von Amts wegen schon durchführen lassen :-(Das Gericht hat allerdings gar keine konkreten Maßnahmen gefordert. Und nun?
Ich warte auf die Veröffentlichung des Volltextes, denn was die Medien aus Gerichts-Pressemeldungen so veranstalten, ist auch nicht immer unbedingt glücklich. Wenn ich in manchen Artikeln zu diesem Urteil z.B. lese, dass eine HiOrg neben bestimmter Parkraumgestaltung auch gleich rettungswagenfreundliche Einbahnstraßenregelungen verlangen darf, liest sich das ja erstmal wunderbar, die gute BOS hat die böse Verwaltung besiegt, aber wie weit solls denn gehen? HiOrg will Einbahnstraße, um X Sekunden zu gewinnen, wieviele Sekunden darf sich denn die Anfahrt von Feuerwehr oder Polizei (oder einfach Otto Normalmensch, der will ja heute auch alles mitbestimmen) dadurch verlängern? Oder noch fieser: HiOrg A will straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in ihrem aktuellen Einsatzbereich, die die Eintreffzeiten des potentiellen Mitbewerbers HiOrg B von dessen Standort aus in diesem Bereich verlängern.
Alles nicht so einfach...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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