Geschrieben von Christian M.Hallo, sind momentan in der Beschaffungsphase von neuen Schutzanzügen, in diesem Zug möchte man auf ein in den Jacken integriertes Gurtsystem umstellen. Diese Gurte erfüllen meist sämtliche Normen eines Haltegurtes, nur muss bei diesen Gurten eine Gefährdungsbeurteilung vom Kommandanten erstellt werden. Meine Frage hierzu ist, Wie es hier rechtlich aussieht, wenn doch einmal der Fall eintreten sollte das etwas passiert, wer muss dann hierfür gerade stehen? Kommandant oder Hersteller ? Denn sollte sich hier der kommandant mit einem Bein ins Heföngnis stellen, würde doch niemand dieses Gurtsystem kaufen?
Der Kommandant (in dem Fall der Leiter der Fw Nürnberg?) kann alles Mögliche an Gefährdungsbeurtelungen veranlassen, niemals wird dafür der Hersteller der ursprünglichen Sache haften müssen, ausser er hat das konkret so mit getragen/als Verwendungszweck zugelassen - wofür braucht man dann noch eine Gefährungsbeurteilung?
Die Gurte in der der PSA haben noch ein paar lustige andere Probleme, die "interessante" Frage, woran man sich dann bei der Selbstrettung fest macht, ist nur eine davon, die Frage der Geräteprüfung zu den Gurten und ggf. nötigen fristgemäßen Ausmusterung (mit der Jacke oder getrennt davon) eine andere weitere...
Da aber erfahrungsgemäß eh vorgefasste Meinungen existieren, verweise ich mal einfach auf
http://einsatzpraxis.org/buecher/persoenliche-schutzausruestung/
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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