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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 829998 | ||
Datum | 10.05.2017 20:54 MSG-Nr: [ 829998 ] | 4742 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo z. Wer an einer vorfahrtsberechtigten Straße (hier rechts-vor links) mit mehr als Schrittgeschwindigkeit fährt handelt (grob) fahrlässig. Das ist so pauschal natürlich auch nicht richtig. Er darf schon auch schneller fahren. Aber nur dann, wenn klar erkennbar ist, dass kein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer kommt. Beispielbild Da ist rechts vor links, aber man kann u.U. weit genug sehen, um mit (auch deutlich) mehr als Schrittgeschwindigkeit an der Einmündung vorbei zu fahren. Dabei ist es dann auch völlig egal, ob mit oder ohne Horn. (Oder ob mit oder ohne Sonderrechte) OK, jetzt nicht unbedingt wenn es vorne gerade so aussieht wie bei Streetview ;-) | ||||
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