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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaOrganisation des Arbeitsschutzes bei der Feuerwehr8 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW830214
Datum17.05.2017 16:40      MSG-Nr: [ 830214 ]1492 x gelesen

Hallo,

es gibt schon einige Berufsfeuerwehren, die haben das so umgesetzt wie es im ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) steht:

§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
(1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, ...

Es soll aber auch Städte und insbesondere Gemeinden geben, bei denen ein Organisationsverschulden wie im Lehrbuch vorliegt. Die haben nicht eine Gefährdungsbeurteilung, nichtmal für die Auswahl der PSA - für die gibt es ja sogar ein Leitfaden. Da fragt man sich wie dumm man sein kann. Vielen Bürgermeistern oder OBM scheint das nicht wirklich bewusst zu sein.

Die denken Dienstvorschriften und UVV Feu genügt für die Feuerwehrwelt....

Das (ganz hart gesehen) vermutlich viele Lehrgänge bei der Feuerwehr nichtmal dem modernen Arbeitsschutz entsprechen mal ganz zu schweigen. Auch hier: ein Blick ins BHKG (NRW) klärt die Verantwortlichkeiten bei der Ausbildung.

Grüße
Olli

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 17.05.2017 16:11 Oliv7er 7S., Hude
 17.05.2017 16:40 Oliv7er 7B., Köln
 17.05.2017 22:15 Oliv7er 7S., Hude

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