Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Probezeitverkürzung gD | 15 Beiträge |
Autor | Denn8is 8E., Telgte / NW | 832229 |
Datum | 27.07.2017 22:12 MSG-Nr: [ 832229 ] | 1771 x gelesen |
Vorbeugender Brandschutz
WachAbteilungsFührer. Sog. C- Dienst
gehobener Dienst
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Könnte ich mir nur vorstellen wenn man Wehrleiter bzw. Stellvertreter, oä ist und da mit verschiedenen Sachen im rückwärtigen Bereich zu tun hat wie zB Einsatzplanung, Fahrzeugbeschaffungen, Brandschutzbedrafsplanung, ggf. VB, also Tätigkeiten die auch ein gDler macht (und das ist nicht nur als WAF einen Löschzug zu führen).
In der Praxis dürfte aber eher der umgekehrte Fall eintreten, dass jemand der im gD ist in seiner FF bei entsprechenden Sachen beteiligt ist, da er entsprechende Ausbildung und Qualifikationen mitbringt.
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Dennis E. [27.07.17 22:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|