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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Probezeitverkürzung gD | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 832263 | ||
Datum | 28.07.2017 21:56 MSG-Nr: [ 832263 ] | 1138 x gelesen | ||
Geschrieben von Kevin S. In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt wird ein Zugführer (F4) Lehrgang vorausgesetzt. Geschrieben von Stefan H. Aber das kann sich doch nur auf den Vorbereitungsdienst und nicht auf die Probezeit beziehen?! Die Laufbahnverordnung sagt: (3) Zeiten einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer nebenberuflichen Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr können auf Antrag bis zur Hälfte auf die Probezeit angerechnet werden, soweit sie nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes entsprochen haben und nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet wurden. Gruß, Stefan
Geändert von Stefan H. [28.07.17 21:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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