Rubrik | Taktik |
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Thema | Führungshirachie Rettungsboote Einsatz #
| 21 Beiträge |
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 832425 |
Datum | 02.08.2017 11:00 MSG-Nr: [ 832425 ] | 1399 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Harald S.2. Ist der Bootsführer nach Binnenschffahrtsordnung der Führer des Wasserfahrzeuges und nicht zwingend der Fahrer Damit ist der GF eigentlich der Bootsführer und damit Patentpflichtige
Wünschenswert aber nicht zwingend (wie du ja auch schon andeutest). Gibt es nur einen an Bord, mit der entsprechenden Erlaubnis, ist klar wer Bootsführer ist. Bei mehreren ist der Bootsführer vorher zwingend klar zu bestimmen. Und wenn der GF nicht über die entsprechenden Berechtigungen verfügt, kann er auch nicht Bootsführer sein. Ist aus meiner Sicht aber auch kein Weltuntergang. Der GF gibt die Ziele vor und der Bootsführer setzt sie im Rahmen seiner Möglichkeiten und Verantwortlichkeit um (kann auch durch Anweisung an den Rudergänger sein, wenn hier nicht sowieso Personalunion besteht). Wie eben auch z.B. beim Maschinisten üblich. Grundsätzlich habe ich aber das Gefühl, dass hier ein künstliches Problem besprochen wird, was durch die normale Kooperation in der Praxis eher selten bis nie eintritt.
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