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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... | 101 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 833864 | ||
Datum | 23.09.2017 23:18 MSG-Nr: [ 833864 ] | 5261 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Henning K. Einfach mal so in einer Rechtsvorschrift einen umgangssprachlichen Begriff zu verwenden ohne eine saubere Definition zu verwenden ist jedernfalls schlicht und ergreifend schlampig gearbeitet. Wie man ja hier schon unschwer sieht, versteht dann jeder die Vorschrift anders. leider wie so oft: schlampige Arbeit des Gesetzgebers das muss dann mühevoll vor Gerichte zu einer gefestigten Rechtsprechung dann entwickelt werden. Un das dann auf dem Rücken einiger Einsatzkräfte :-( Morgen haben wir die Gelegenheit neue "Schlamper" zu wählen ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Geändert von Jürgen M. [23.09.17 23:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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