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Thema | Sondersignalanlagen der US-Army auf deutschen Straßen | 40 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834169 | ||
Datum | 07.10.2017 17:29 MSG-Nr: [ 834169 ] | 5860 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander H. Immerhin ist nur in der DIN geregelt wie sich ein Einsatzhorn anhören muss Der Klang des Einsatzhorns ist straßenverkehrsrechtlich klar definiert vorgeschrieben. Siehe §22a (1) Nr. 19 StvZO in Verbindung mit §6(1) FzTV in Verbindung mit der TA Nr. 32. Dort lautet der erste Satz: "Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz müssen DIN 14610 entsprechen." (und es folgen einige Vorschriften, wie die Einhaltung dieser DIN zu überprüfen ist). Es ist also schon etwas mehr als nur eine freiwillige privatrechtliche Definition ;-) | ||||
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