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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 836232 | ||
Datum | 28.12.2017 16:25 MSG-Nr: [ 836232 ] | 5569 x gelesen | ||
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da hilft ein Blick in das zuständige Gesetz: STVO anscheinend war es also kein geschlossener Verband nach STVO da die Kennzeichnung gefehlt hat. Also müssen die Mindestabstände eingehalten und es muss auch das einscheren von anderen (überholenden) Fahrzeuge ermöglicht werden. So hat es mir zumindest mein Fahrlehrer vor langer Zeit erklärt. Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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