Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge |
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 836967 |
Datum | 27.01.2018 17:11 MSG-Nr: [ 836967 ] | 6543 x gelesen |
Ihr habt also bemerkt, dass die Verbindung zur Leitstelle gestört ist. Daraufhin habt Ihr das Feuerwehrhaus besetzt, wie es in einem solchen Fall auch von der Leitstelle angeordnet werden würde. Nun sind Euch Notrufe zugetragen worden, die Ihr selbstständig abgearbeitet habt. Da ich annehme, dass sich hinter "wir" auch das örtliche Führungspersonal befindet, ist doch alles okay. Nach meinem Verständnis muss der Leiter der Feuerwehr (oder sein Stellvertreter) in einem solchen Ausnahmezustand Eigeninitiative ergreifen, um dem Auftrag gerecht zu werden, die Bürger und Sachgüter zu schützen. Natürlich wird im Hintergrund immer wieder versucht werden, den Kontakt zur Lst wieder herzustellen. Die Einsätze inkl. aller relevanten Zeiten müssen dokumentiert werden, dann dürfte es im Schadensfall auch keine Probleme mit den Versicherungen geben.
Sonderrechte: Wenn sich so viele Notrufe anhäufen, ist es wichtig und richtig, ALLE Einsätze mit Signal zu fahren, um anschließend schnell wieder Einsatz bereit zu sein. Dies beinhaltet ggf. auch die Fahrt zum Feuerwehrhaus, um Material nachzufüllen.
Ich würde sagen, Ihr habt alles richtig gemacht!
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