Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 836970 |
Datum | 27.01.2018 18:03 MSG-Nr: [ 836970 ] | 6992 x gelesen |
Hallo Oliver,
Geschrieben von ---Oliver S.--- Das dürften die Menschen, denen aus der Notlage geholfen wurde, definitiv anders sehen
Ja, das die das anders sehen, ist mir schon klar. Nur hier haben Bürger teilweise für einzelne Dachpfannen angerufen, die bereits herunter gefallen waren oder Bäume gemeldet, die im Garten umgefallen sind und keine weitere Gefahr dargestellt haben. Wenn ich da ohne weitere Absprache einfach durch die Gegend fahre kann ich ich mich sehr schnell verzetteln. Und wenn die LZT mich dann wirklich alarmiert...
Geschrieben von ---Oliver S.--- Die von Dir vorgeschlagene Taktik des Nichtstuns halte ich für genauso falsch [...] Selbst strafrechtlich halte ich es für relevant
Naja, immer schön die Kirche im Dorf lassen. Je nachdem wie sich die Lage darstellt, wäre ich auch ohne Alarmierung ausgerückt, aber dafür muss schon Leib und Leben in Gefahr sein und nicht der berühmte Baum kommen, der bereits auf der Straße liegt.
Ich stör mich an der Angabe, dass die ILRS Leipzig tatsächlich zusammen gebrochen sein soll. Wäre das tatsächlich passiert, hätte das doch zumindest in Feuerwehrdeutschland für Aufsehen gesorgt.
Und selbst wenn: Gibt es in Sachsen keine Rückfallebene, die einspringt, wenn ein3 Leitstelle tatsächlich ausfällt oder überlastet ist?
Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.
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