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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 839081 | ||
Datum | 23.04.2018 07:12 MSG-Nr: [ 839081 ] | 3160 x gelesen | ||
Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R. Ein paar Beispiele, wo die Sonderrechte begrenzt sind bzw. gar nicht genutzt werden dürfen: Wenn man keine Sonderrechte hat, ist man logischerweise auch nicht von der StVO befreit. Also wenn jemand feststellt keine Sonderrechte, bekommst du logischerweise die Konsequenzen. Aber wenn es jede Menge Rechtssprechung gibt, nenne doch bitte ein paar, wo ein Sonderrechtsfahrer auch tatsächlich Sonderrechte hatte und ein Bußgeld oder gar Fahrverbot bekommen hat, weil er die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt hat. (Ohne Straftatbestände wie zB Unfall, Gefährdung etc.) Ich kenne keines. | ||||
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