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Epfenbach
Der Feuerwehrfunk wird zum Piratenfunk
Immer noch keine Lizenz - Bürgermeister erteilt die Genehmigung kurzerhand per Anweisung
Der Feuerwehrfunk wird zum Piratenfunk: Die Feuerwehr bewegt sich bei ihrem Funkverkehr weiterhin in einer rechtlichen Grauzone. Weil auch ein Jahr nach der Verwarnung durch die Bundesnetzagentur, verbunden mit einer Geldbuße von 55 Euro, immer noch keine Genehmigung für die Nutzung des bisherigen Funkkanals 392 vorliegt, hat Bürgermeister Joachim Bösenecker kurzerhand auf eigene Faust den strittigen Funkverkehr legalisiert - "da mir die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr wichtiger ist als jahrelanges Warten auf eine Genehmigung, die in meinen Augen lediglich eine Formalie ist."
Vor ziemlich genau einem Jahr war heraus gekommen, dass die örtliche Löschtruppe eine Funkfrequenz nutzt, für die sie keine offizielle Lizenz hat. Dass die Feuerwehr seit 20 Jahren auf diesem so genannten BOS-Funk-Kanal kommuniziert, spielte für die Bundesnetzagentur dabei keine Rolle. Aktuell läuft jetzt das förmliche Genehmigungsverfahren - und dieses folgt dem "festgelegten Ablauf des föderal gestalteten Zustimmungsverfahrens", wie die Netzagentur auf eine Nachfrage aus dem Epfenbacher Rathauscontainer mitteilte. Das heißt: Nach der Vorlage des Antrages auf Frequenzzuteilung durch die Gemeinde bei der zuständigen Landesbehörde wird der Antrag nach Bearbeitung und Bestätigung an das Bundesinnenministerium weitergeleitet. ...
vollständiger Artikel: auf rnz.de
Geschrieben von Henning K.Eigentlich gibt es doch nur einen Weg: die Unklarheiten ausräumen, die fehlende Genehmigung einholen und die 55 Euro kaltlächelnd aus der Portokasse bezahlen.
wurde so gemacht:
Vor eventuellen neuen Strafzetteln hat der Rathauschef offenbar wenig Angst: Das Verwarnungsgeld vom letzten Jahr war dank Spenden von Politikern gleich wieder amortisiert worden. Es blieb sogar noch Geld für die Kameradschaftskasse übrig.
ich kapier immer noch nicht wo das Problem liegt.
Der 4m-Betriebskanal imFeuerwehr Rhein-Neckar-Kreis ist 468 G/U. Der dürfte auch bei der Zulassung eingetragen sein. Der 492 ist ja nur ein Abschnittskanal der selten genutzt wird. Der dürfte so vom Kreis auch entsprechend der Gmeinde zugewiesen sein.
Die Nutzung der Abschnittskanäle ist schon seit sehr vielen Jahren vom Innenministerium Baden-Württemberg geregelt.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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