Wenn es so ist wie in dem Artikel beschrieben, ist nicht die eigentliche Verwendung von WhatsApp die illegale Handlung (Wenn Handwerker und Kunde sich drauf verständigen per WhatsApp Daten zu übertragen, dürfte das ja einvernehmlich stattfinden, und zudem verschlüsselt, also etwa gleichzusetzen mit der https://-Verwendung, die eben auch das Anwender-Einvernehmen aller auf der IP-Strecke passierten ISPs nicht erfordert, von daher: Wo kein Kläger ).
Problem bei WhatsApp ist im Falle der DSGVO die Installation von WhatsApp auf dem Device. In dem Moment, wo man WhatsApp den Zugriff auf das eigene Adressbuch gewährt (Das kann man auch sein lassen, ich betreibe mein WhatsApp seit Anbeginn ohne Adressbuchzugriff, wohlgemerkt mit Einschränkungen, z.B. bei erster Kontaktaufnahme mit neuen Partnern), gibt man Namen und Telefonnummern und evtl. noch einiges mehr aller Preis, die im eigenen Adressbuch verzeichnet sind unabhängig davon ob diejenigen selber WhatsApp nutzen oder nicht für mich schon immer ein Datenschutztechnisches no go!
Und ich muss sagen: Diese Praxis gehört unterbunden (wenngleich es eh zu spät sein dürfte. Ich vermute, WhatsApp ist bereits im Besitz aller Nummern-Namen-Kombinationen die z.Z. vergeben sind - auch meiner, denn irgendwer der WhatsApp verwendet, wird mich in seinen Kontakten führen) und somit ist die DSGVO in dem Punkt auch völlig in Ordnung.
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