Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Datenschutz (DSGVO) , Feuerwehr + Whatsapp - war: Statusmeldungen über Whatapp :-() | 17 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 839552 |
Datum | 21.05.2018 11:54 MSG-Nr: [ 839552 ] | 2078 x gelesen |
Die DSGVO kennt Maximalwerte bei den Geldbußen. Zugegebenermaßen könnten es statt der 4% des Vorjahresumsatzes auch 10 bzw. 20 Mio sein, wenn das mehr ist wie die 2 bzw. 4%, aber auch die wird man dem Handwerker nicht aufbrummen können. Nach Art. 83 DSGVO sind ja nun doch noch ein paar Faktoren zu berücksichtigen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.03.2015 14:19 |
 |
Jürg7en 7M., Weinstadt Statusmeldungen über Whatapp :-() -> Datenschutz? - war: komisches (?) Konzept | |