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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Datenschutz (DSGVO) , Feuerwehr + Whatsapp - war: Statusmeldungen über Whatapp :-() | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839557 | ||
Datum | 21.05.2018 15:51 MSG-Nr: [ 839557 ] | 1813 x gelesen | ||
Ergänzung: der datenschutzrechtliche Knackpunkt bei der Verwendung von Whatsapp liegt nicht bei der eigentlichen Kommunikation sondern an der Praxis das Whatsapp die Kontaktliste ausliest und in die USA überträgt. Dabei sind Daten von Personen betroffen die mit Whatsapp gar nichts zu tun haben. Dies geschieht dann auch ohne deren Einwilligung. Daher ist Whatsapp auch bisher in vielen Firmen verboten. Das geht sogar soweit das betroffene Personen gegenüber den Nutzern von Whatsapp einen Unterlassungsanspruch haben. Wenn also eine Feuerwehr Whatsapp nutzt wirds rechtlich sehr kritisch. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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