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Thema | Brauchtumspflege durch Feuerwehr - oder wie man es nicht machen sollte ... | 17 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 840130 | ||
Datum | 07.06.2018 20:40 MSG-Nr: [ 840130 ] | 2767 x gelesen | ||
Hallo meine Damen und Herren, mal abgesehen von dem Versicherungsgedöns. Schon mal was davon gehört oder gelesen? Gefahrenbereich Als Gefahrenbereich wird eine kreisförmige Fläche um den zu fällenden Baum mit einem Radius von der doppelten Baumlänge bezeichnet (siehe UVV-Forsten). In diesem Bereich dürfen sich nur die mit der Fällung beschäftigten Personen aufhalten. Waldwege, Wanderwege usw. sind abzusperren. Öffentliche Straßen müssen bei Gefährdung gesperrt werden (Voraussetzung: Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung beim zuständigen Landratsamt). Quelle Wikipedia Gruß vom See Jürgen | ||||
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