Rubrik | Taktik |
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Thema | '4 Saugschläuche!' | 13 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 840676 |
Datum | 28.06.2018 17:02 MSG-Nr: [ 840676 ] | 3247 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Guten Tag
Geschrieben von Sebastian W.
- Ist/war es so gedacht, dass der WTF die Wasserentnahmestelle erkundet, während der GF die Einsatzstelle erkundet? Das wäre aber ungewöhnlich und steht auch nirgends so beschrieben.
Dass der GF die Wasserentnahme erkundet steht so explizit wirklich nicht in der FwDV 3 der früheren FwDV 4 und beispielsweise auch nicht in der alten Ausbildungsvorschrift Nr. 1 " Die Löschgruppe " von 1965 für BaWü; der GF gibt nur in seimen Einsatzbefehl u.a. die Wasserentnahmestelle bzw. Art der Wasserentnahme an.
Sonst wird/wurde immer beschrieben, dass inm Rahmen der " Auftragstaktik " der WTF sinngemäß die Anzahl der Saugschläuche bestimmt und somit dem GF von dieser Aufgabe entlastet, ob er das schätzt, erkundet oder einfach weiß steht nicht genau beschrieben.
- War schon immer so.
s.o. ;-)))
und zumindest bei den meisten Kreiseimerfestspielen bzw. Leistungsabzeichen- und Spangenübungen mit Wasserentnahme offenes Gewässer werden i.d.R. seit vielen Jahren vier Saugschläuche vorgenommen.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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