Gerhard hat es ja goldrichtig erklärt.
Nur noch ein paar Worte zum Beginn der Hilfsfrist in Hessen. Richtigerweise hat man seinerzeit den Zeitpunkt der Alarmierung festgelegt. Ab dann ist die Feuerwehr bzw. Leitung der Feuerwehr bzw. Gemeinde in der Verantwortung und kann überhaupt erst Einfluss auf das Ganze nehmen. Wie lange der Disponent in der Leitstelle für die Alarmierung braucht, kann ich ja nicht wissen oder beeinflussen. Wenn er vier Minuten zum Tippen und Disponieren benötigt, ist das zwar schlimm, da kann aber die gemeindliche Feuerwehr nix dafür, die dann von ihren 10 Minuten schon so viel verlieren würde, dass sie alle 300 Meter ein Feuerwehrhaus haben müsste...
Diese Minute Entwicklungszeit wird dem Fahrzeugführer einfach zugestanden, um sich erstmal zu orientieren, unter Umständen auch Strecken zum Einsatzobjekt zurückzulegen oder sonst was. Ankommen, rauskugeln, zeitlich und örtlich orientieren und dann gehts los mit der richtigen Erkundung. So könnte man das vielleicht beschreiben. Natürlich könnten harte Rechner die Erkundung schon einsetzen lassen, wenn die Tür vorne rechts aufgeht; allerdings sind sie damit schlecht beraten, da damit "eine Minute weniger Feuerwehr" gebraucht wird.
Wenn man schon die Zeiten im BEP mit heißer Nadel strickt, ist man in der Realität schnell dabei, seine gesetzten Ziele öfters nicht zu erreichen. Bei uns wird zum Beispiel von einer Ausrückezeit von 5 Minuten ausgegangen. Diese wird zwar sehr oft unterboten, manchmal aber eben auch nicht. Wir fahren mit den 5/4/1 recht gut.
Gruß an alle
Martin
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