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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Patientendaten von Rettungsdiensten ungeschützt im Internet | 12 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Klagenfurt / Kärnten | 841266 | ||
Datum | 23.07.2018 19:29 MSG-Nr: [ 841266 ] | 1333 x gelesen | ||
Die DSGVO verlangt in Artikel 32, dass Daten dem Stand der Technik entsprechend geschützt werden müssen. Da im Rettungsdienst regelmäßig Gesundheitsdaten übermittelt werden, muss das Schutzniveau entsprechend hoch angesiedelt werden. Verschlüsselung in POCSAG gibt es bereits seit Jahren. Spätestens seitdem das Verfahren, das ich für POCSAG entwickelt habe, in Deutschland als BOSKrypt standardisiert wurde, gibt es eigentlich keine Ausrede mehr Übertragungen nicht zu schützen.
Geändert von Florian F. [23.07.18 19:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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