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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zutrittsrechte Wohnung: Feuerwehr ./. Polizei - war: Update Türöffnung | 33 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 841663 | ||
Datum | 01.08.2018 12:12 MSG-Nr: [ 841663 ] | 1581 x gelesen | ||
Ja, aber erstmal ist sie für die komplette Gefahrenabwehr da. Dies wird dann später erst eingeschränkt. Auf deutsch, die Polizei darf in die Wohnung wenns brennt, die Polizei darf in die Wohnung wenn eine hilfslose Person in der Wohnung ist und die Polizei darf zur Strafverfolgung wenn Gefahr in Verzug ist in die Wohnung. So, wann darf der Rettungsdienst in die Wohnung? -> Hilflose Person. (Feuerwehr nur Amtshilfe) Wann darf die Feuerwehr in die Wohnung -> Wenns brennt, Wasser läuft. | ||||
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