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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842659 | ||
Datum | 10.09.2018 13:40 MSG-Nr: [ 842659 ] | 973 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian A. Bitte erläutere ein mal welche speziellen Voraussetzungen den eine Landestelle für einen Hubschrauber benötigt? Schau in die LuftVO Anlage 3. Dort steht es genau beschrieben. Geschrieben von Sebastian A. Und was ist der Unterschied wenn der Hubschrauber öfter auf einem bestimmten Platz herunterkommt gegenüber Es gibt eigentlich 3 Abstufungen. Flugplätze. Landestellen im öffentlichen Interesse. Außenlande"plätze". Prinzipiell herscht in Deutschland Flugplatzzwang und zwar für alle Luftfahrzeuge. Nun wurden aber für bestimmte Bereiche vereinfachte Maßnahmen getroffen. Wie zB Landeplätze im öffentlichen Interesse zB an Krankenhäuser. Hier einen Flugplatz einzurichten wäre völlig überzeugen. Dafür gibts die Plätze im öffentlichen Interesse mit regelmäßigen Flugbetrieb. Aufgrund der Flugsicherheit sind hier eben div Vorraussetzungen zu erfüllen wie Windrichtungsanzeiger, Sicherheitsflächen und eben auch Löschmittel. Und dann gibts noch die Außenlandeplätze, hier darf zur Rettung von Menschen überall und ohne Genehmigung gestartet und gelandet werden. Früher wurden die Landeplätze am Krankenhaus einfach nicht als Plätze im öffentlichen Interesse deklariert, sondern als Außenlandeplatz zur Rettung von Menschen und hier sagte eben das Luftfahrtbundesamt das diese Regel früher überstrapaziert wurde. Edit: Das LuftG oder LuftVO enthält einfach keinen Paragraphen. "Zur Rettung von Menschenleben sind Rettungshubschrauber von diesem Gesetz/dieser Verordnung befreit."
Geändert von Alexander H. [10.09.18 13:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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