Rubrik | Atemschutz |
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Thema | AGT mit Filtergeräten | 18 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843464 |
Datum | 15.10.2018 13:59 MSG-Nr: [ 843464 ] | 1085 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Feuerwehrdienstvorschrift
Staatliche Feuerwehrschule
Geschrieben von Sebastian W.Dann ist die FwDV 7 aber höchstgradig inkonsistent und sollte dringend überarbeitet werden. Sie enthält nämlich in Anlage 1 die ziemliche eindeutige Definition:
Die Beschreibung in der Grafik (Bild 1) sagt das Gleiche.
Die Aus- und Fortbildungsinhalte (Tab. 2) direkt dahinter können sich aber mehrheitlich NUR auf BG beziehen - weil die Verwendung von Maske+Filter für die genannten Umgebungen in der gleichen Vorschrift praktisch schlicht verboten sind, vgl. 7.3.
Dementsprechend sieht dann auch die Musterausbildungsordnung in Anlage 4 aus.
Es steht Dir aber frei, einen Änderungs-/Ergänzungsantrag zu stellen. Bearbeitende Stelle ist m.W. die Landesfeuerwehrschule, federführend in der PG FwDV ist die SFS Wü, Dr. Demke:
https://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 13.10.2018 16:26 |
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Uwe 7T., Thallwitz | |