Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Sicherungsanhänger für BAB Einsätze | 33 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 845440 |
Datum | 08.01.2019 11:48 MSG-Nr: [ 845440 ] | 2448 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich C. 2. weil wir aber rote Autos fahren und bei der Fw sind, müssen wir uns dafür verteidigen (ggf. ausser By)... (vgl. Richtungspfeile, blinkende Richtungshinweiser, große Warnleuchten uvm.) Gegen wen? Gibt es konkrete (Rechts)Streitigkeiten um eine rechtswidrige Verwendung solcher Absicherungsmittel?
BTW:
Geschrieben von Ulrich C. wären unsere Autos orange und wir Straßenbauarbeiter MÜSSTEN entsprechende Absicherungsmaßnahmen ergriffen werden, Dank der Witterung sieht man derzeit diese Autos wieder öfters mal gelb rundumkennleuchtend und blau frontblitzend durch die Landschaft fahren. Verkehrsmäßig leben wir schon in einer bunten Welt ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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