Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Sicherungsanhänger für BAB Einsätze | 33 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 845493 |
Datum | 09.01.2019 07:48 MSG-Nr: [ 845493 ] | 1835 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Innenminister
Geschrieben von Henning K.Maximal drei Paar sind ein Paar, zwei Paar oder drei Paar. Also 2, 4 oder 6 Leuchten. Nicht eine, nicht drei und auch nicht 5. Und überhaupt nicht mehr als 6. Welche anderen Interpretationsmöglichkeiten gibt es?
Nimm die Lampen/Leuchten als LED-Einheiten - und variiere die Abstände... (vgl. die jahrelange Diskussion um das Paar Frontblitzleuchten, ergänzt um solche in der (PKW-)Scheibe, dann um weitere Lampen im Kühlergrill und dann in der Stoßstange und dann um die Ecke.. - gilt nun alles als "eine" Einheit, je nach Abnehmer kommt man damit in den Ländern offenbar auch durch)
Geschrieben von Henning K.Genau wie die spitzwinklige Absperrung mit Kegeln oder Blitzlampen. Die steht allerdings so in der FwDV, haben da etwa die Innenminister ihre Kompetenzen überschritten? ;-)
Falls nicht: warum sollte eine Verkehrswarntafel (Zeichen 615/616) nicht zulässig sein, wenn doch Zeichen 610 und Zeichen 101 zulässig sind? Warum sollten Schnellsicherungsleuchten (WL4; oft auch nicht nicht-TL-konformer Ausführung) zulässig sein, Blinkpfeile (aus WL6) aber nicht?
das darfst Du mich nicht fragen, ich hab 1998 - 200? massiv dafür geworben, das anders zu machen und uns die gleichen Möglichkeiten zu geben, wie den Straßenmeistereien - aber das wollten damals zu viele aus den nicht-bayerischen Feuerwehren bzw. den jeweiligen IM absolut nicht..
Wenn Du magst könnten wir dazu was aktuelleres schreiben... ;-)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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