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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaAnerkennung Lehrgänge FwDV2 zum B1 Lehrgang6 Beiträge
AutorPete8r F8., Murnau / Bayern847627
Datum20.03.2019 16:19      MSG-Nr: [ 847627 ]2291 x gelesen

Das kenne ich zwar auch so, aber sag niemals nie, vor allem im Bereich Werkfeuerwehr ...

Für eine anerkannte Werkfeuerwehr braucht man übrigens keine B1-Laufbahnausbildung, wie der Name schon sagt, geht es dabei um eine Ausbildung nach Beamtenrecht. Diese ist hier aber nicht erforderlich. Bei der Werkfeuerwehr heißt das Brandschutzfachkraft (=B1 ohne Beamtenrecht) oder Brandschutzmeister (=B3). Hier gibt es Anbieter auf dem freien Markt, bei denen ich einfach mal anfragen würde. Die Lehrgänge schließen normal mit einer IHK-Prüfung ab. Vielleicht können die ja einzelne Inhalte erlassen. Wobei Dir die Führungslehrgänge FF da sicher nicht viel helfen.

Frag doch z.B. mal bei Feurex nach, die bieten solche Lehrgänge an: www.feurex.de

Gruß Peter

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