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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Gebrauchte Feuerwehrhelme | 4 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 848397 | ||
Datum | 21.04.2019 18:28 MSG-Nr: [ 848397 ] | 1691 x gelesen | ||
hmmm .... könnte problematisch sein, denn ... Ein Verkäufer von PSA, also jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, also entgeltlich oder unentgeltlich u.a. zur Verwendung(!) weitergibt, unterliegt als Händler den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Inverkehrbringer!). Bei PSA ist dies insbesondere die Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstungen und für Österrreich das Produktsicherheitsgesetz PSG-2004. Der Verkäufer darf danach gebrauchte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nur dann weitergeben, wenn diese gemäß PSG-2004 in technisch einwandfreiem Zustand ist. Problem hierbei ist, das eine Bewertung des normativen Schutzfaktors von gebrauchter PSA, insbesondere von Helmen, selbst durch den Hersteller nicht so ohne weiteres möglich ist und eine rein optische Kontrolle oder der obligatorische Knacktest bei Helmen für eine objektive Bewertung schon lange nicht mehr ausreichen. (Nicht feststellbar sind z.B. innere Schäden durch Delaminierung). Ich denke, weitere Fragen wird euch gerne euer Sozialministerium beantworten. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer
Geändert von Udo B. [21.04.19 18:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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