Rubrik | THW |
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Thema | 2 Einsatzfahrzeuge verunfallt | 42 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 854822 |
Datum | 03.01.2020 22:33 MSG-Nr: [ 854822 ] | 1469 x gelesen |
Geschrieben von Alexander H.Wenn ich im Gerätehaus stehe und dann wieder heim gehe habe ich trotzdem eine angefangene Einsatzstunde geleistet und bekomme Geld, werde also auch auf der Rechnung der Gemeinde erscheinen, wenn auch nur mit einer Einsatzstunde. Was die Kommune mit dir abrechnet, und was mit dem Kostenersatzschuldner, sind zwei paar Schuhe. Und wenn die Satzung vorsehen sollte, die Kosten 1:1 weiterzugeben, ist das der perfekte Angriffspunkt für den Schuldner bzw. die Versicherung, um die Rechnung zu kürzen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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