Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Persönliche Schutzausrüstung, alle gleich oder nur AT Träger 3 lagig | 13 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 855796 |
Datum | 30.01.2020 08:33 MSG-Nr: [ 855796 ] | 968 x gelesen |
Infos: | 29.01.20 FW-Forum: Einsatzstellenhygiene
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Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Tobias B.ich wäre kläre dafür, dass die Fwdv 1 und die GUV 53 UVV Feuerwehren im Bereich PSA angepasst werden und mehr PSA für unterschiedliche Zwecke verpflichtend für jeden werden. In manchen Ländern ist es schon ewig per Gesetz/Verordnung vorgeschrieben, differenzierende PSA zur Verfügung zu stellen. Die FwVO RLP z.B. gibt als Mindestausrüstung, praktisch noch bevor man eine Gefährdungsbeurteilung kopieren äh meine natürlich erstellen muss, neben (!) einem Feuerwehr-Schutzanzug noch einen "Wetterschutz (Nässeschutz, Kälteschutz, Kopfbedeckung)" vor. Frag mal im Lande rum, wie das beherzigt wird... Nicht immer sind die Vorschriften schuld.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 28.01.2020 19:20 |
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., Michelsneukirchen | |