Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kind von FF-Mitglied zum Einsatz mitnehmen | 46 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 859066 |
Datum | 28.05.2020 08:15 MSG-Nr: [ 859066 ] | 2557 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Morgen,
die Frage lässt sich doch ziemlich einfach beantworten:
Um bei der 'Behörde' FF mitwirken zu dürfen bedarf es eines gewissen Alters, einer gewissen (Grund-)Ausbildung und nicht zuletzt der Aufnahme in die aktive Wehr durch den Kommandanten.
So wie du das schilderst, mangelt es bei dem Kind an allen 3 Dingen.
Das Betreten von Einsatzstellen zu dienstlichen Zwecke ist den aktiven Mitgliedern der FF im Rahmen des Einsatzgeschehens vorbehalten.
Ebenso wie die Nutzung von FF KFZ nur durch unterwiesenes Personal erfolgen darf. Es holt sich ja auch nicht Bürger A mal schnell ein HLF ausm GH, weil er zuhause den Garten zu gießen oder eine Kanalrohr zu spülen hat.
Die Tatsache, dass es sich um das Kind eines aktiven handelt spielt hierbei eine absolut untergeordnete Rolle.
Wie bereits oben genannt, stellt sich für mich eher die Frage der geistigen Eignung, wenn ich mich so wichtig nehme dass ich ein beaufsichtigungspflichtiges Kind (in meiner Wahrnehmung <12 Jahre) mit an eine EST nehme.
Grüße,
Sascha
Kameradschaftliche Grüße
Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen
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