Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? #
| 30 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 865363 |
Datum | 22.12.2020 19:16 MSG-Nr: [ 865363 ] | 2567 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Hallo!
Geschrieben von Juergen W.Para 1 StVo ist IMMER verknuepft .... ..
Nein, ist er nicht. §35 StVO, Absatz 1: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, ..."
§1 ist eine Vorschrift der StVO, deshalb gibts ja auch noch den Absatz 8 des §35:
"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Sagt im Grunde das Gleiche aus, aber die Aussage, dass §1 unter Nutzung der Sonderrechte trotzdem gilt, ist halt mal nicht korrekt.
Gruß, Daniel
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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