Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 L.8, Mainz / Rheinland-Pfalz | 865380 |
Datum | 23.12.2020 17:33 MSG-Nr: [ 865380 ] | 1165 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Richtig, die Sonderrechte befreien nur von Vorschriften, welche sich auf die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe hindernd (zeitlicher Verzug) auswirken. Eine pauschale Befreiung von der StVO ist mitnichten gegeben. Ich darf von Vorschriften abweichen, wenn ich die hoheitliche Aufgabe, hier die Abwendung einer Gefahr, anders nicht oder nur mit zeitlichem Verzug erfüllen könnte.
Keinen zeitlichen Vorteile habe ich, wenn ich als Maschinist beim Abbiegen nicht den Blinker setze, somit gilt diese Vorschrift der StVO auch weiterhin. Ebenfalls habe ich keinen zeitlichen Vorteil, wenn sich die Fahrzeuginsassen nicht anschnallen, also befreien die Sonderrechte auch nicht immer von der Pflicht einen Sicherheitsgurt anzulegen.
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