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Thema | Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 54 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 865422 |
Datum | 27.12.2020 21:37 MSG-Nr: [ 865422 ] | 3739 x gelesen |
Infos: | 27.12.20 Der neue mRNA Impfstoff, erklärt von Prof. Dr. Siegfried Görg
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Geschrieben von Jürgen M.Ich denke wir Feuerwehrs können uns da noch etwas zurücklehnen.
aber nicht alle von uns, denn:
§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität
Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
..
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
Es gibt ja schon nicht wenige Feuerwehrler (m/w/d), die auch im Rettungsdienst tätig sind.
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| 27.12.2020 09:52 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 27.12.2020 12:03 |
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gesperrt |
| 27.12.2020 21:37 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |